Die Sportbootführerscheinverordnung ist etwas geändert worden. Am 09.05.2017 wurde die neue Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 10.05.2017 in Kraft getreten. Wesentlicher Punkt für alle Binnenscheininhaber: Ihr könnt euch endlich ein Schalüppchen von unter 20m Länge (gemessen ohne Ruder und Bugspriet) kaufen ????

Nur auf dem Rhein bleibt es bei 15 m. Im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen gibt es nach wie vor keine Längenbegrenzung.

Weiterhin ist die neue Durchführungsrichtlinie zur Sportbootführerscheinverordnung am 01.06.2017 in Kraft getreten. Der organisatorische Prüfungsablauf und die Prüfungsanmeldung (Sportbootführerschein Binnen und See) ist nun erheblich einfacher … dafür die Prüfungsgebühren für den Sportbootführerschein (SBF) Binnen und See erheblich teurer (z.B. SBF See: bislang rund 65 € … jetzt 105,58 €).

Das neue Scheinformat (Scheckkarte) wird es erst ab 01. Januar 2018 geben.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat hierzu unter folgendem Link einen Flyer herausgegeben:

http://www.dsv.org/app/uploads/neue-sportbootfuehrerscheinverordnung.pdf

Die gesamte neue Verordnung ist beim Bundesanzeiger-Verlag nachzulesen unter dem Link:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1016.pdf%27%5D__1500385311325

Die beiden Scheine werden ab spätestens 01.05.2017 in einen zusammengefasst. Weiterhin wird es einige Erleichterungen geben. Unter folgendem Link findet ihr die ganze Mitteilung des DSV :

http://www.dsv.org/nachrichten/2017/01/neue-sportbootfuehrerscheinverordnung-kommt-spaetestens-zum-1-mai-2017/